Zwischenspiel mit Misstönen- Senat korrigierte Rechtsauffassung

Andreas B. (Name geändert) ist Musikschullehrer. Seit mehr als drei Jahrzehnten unterrichtet er Gitarre an einer Berliner Musikschule, betreut ständig etwa 35 Schülerinnen und Schüler. Von diesen Einkünften lebte er. Immer hat er als fest Freier gearbeitet, an seinem Status „arbeitnehmerähnlich“ wurde nichts geändert. Dieser sicherte ihm aufgrund des gesetzlichen Urlaubanspruchs bezahlte Krankheitstage und damit auch das höhere der angesetzten Stundenhonorare für freiberufliche Tätigkeit. Dass Andreas B. vor drei Jahren 65 wurde, hat er zunächst nicht als Einschnitt registriert. Er wollte ganz normal weiterarbeiten, auch in die Rentenkasse einzahlen, um die erwartbare dürftige Rente aufzubessern.

Weiterlesen auf „SPRACHROHR Mitgliederzeitung des Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie Berlin-Brandenburg“, S. 16, hier als pdf SPR_01_2014

Dieser Beitrag wurde unter e- Quergelesen, h- Arbeitsbedingungen, y-community-arts, y-Musik abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.