Ein Filmfördermodell, das auch eine unkomplizierte Förderung von Indy- Filme und Kinos ermöglicht, geht Baden- ohne spektakuläre Intervention der Politik


Wäre es ein Langfilm, würde der Titel vielleicht heißen „Das langsame Sterben“. Zuerst traf es die regionalen Filmbüros. Die meisten von ihnen wurden umstrukturiert oder angegliedert mit dem Ergebnis, dass Independent und Autorenfilmer kaum noch Fördertöpfe zur Verfügung stehen, die niederschwellig zu erreichen sind und unkompliziert mit kleinen Summen das Ausprobieren ermöglichen. Die staatlichen Fördersysteme scheinen die Frage, wie Kunst entsteht, nicht mehr zu stellen. Der Kulturstaatsminister, Bernd Neumann, interessiert sich ausschließlich für die Belange der Filmindustrie. Ihr bewilligte er ein mit 60 Millionen Euro dotierte Filmförderprogramm.  Großproduktionen und Kooperationen zwischen Fernsehfilm und Kinoauswertung greifen immer mehr Fördermittel ab. Vor 2 Jahren wurde das Filmfördergesetz erneut novelliert. Im Gegensatz zu Groß Britannien gibt es hier immer noch keine Quote für kleine Filmproduktionen. Frauenquote, Indyquote. Gute Dinge brauchen eine Quote. In der BRD wird darüber bestenfalls geredet aber nichts getan.

Kleine Produktionen und der Independent- und Experimentalfilm konnten bislang noch über die verschiedenen Förderinstrumente der Filmförderanstalt (FFA) eine Förderung bekommen. Die FFA ist insofern ein ungewöhnliches Förderinstrument, da sie sich nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern durch Gebühren und Beiträge, die die im Bereich Kino/TV großen Unternehmen und Sender entrichten. 2003 wurde der Etat der FFA von 46,2 Mio. auf  76 Mio. Euro erhöht. Der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF), der die großen Kinoketten vertritt, hat dies zum Anlass genommen, zu klagen. Zudem plante die FFA Mittel bereitstellen, um die teure Digitalisierung auch in kleinen Kinos zu ermöglichen. Viele der Multiplexe haben bereits digitalisiert und würden es begrüßen, diesen Marktvorteil gegenüber den kleinen Kinos auszubauen und den Kinomarkt zu erobern, der bislang noch durch eine gewisse Vielfalt geprägt ist. Die großen Ketten haben hier lediglich einen Marktanteil von 50%.

Da die Mitglieder des HDF nur unter Vorbehalt zahlen, kann die FFA diese Gelder nicht ausgeben und einige Förderbereiche liegen still bzw. die Gelder werden nicht ausgezahlt. Mittlerweile liegt die Klage vorm Bundesverfassungsgereicht. Die Existenz der FFA ist bedroht, daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Bernd Neumann 3 Millionen aus seinem Haushalt für die Digitalisierung kleiner Kinos zur Verfügung stellen will. Denn die Klage des HDF, die das Fördersystem in Frage stellt, war vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits erfolgreich. Es steht zu befürchten, dass auch das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheiden kann, da die Kulturförderung gemäß dem förderalistischen Prinzip Ländersache ist und die Frage nach erlaubter Kulturförderung und wirtschaftlicher Subvention könnte nun anders entschieden werden. Ob eine derartige Entscheidung auch Auswirkungen auf weitere Bereiche haben kann, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass  die Förderung von Kinoproduktionen (und auch öffentlich –rechtlicher Sender) von der neoliberalen EU-Kommission attackiert wird, die der Meinung ist, Förderungen verhinderten Wettbewerb. Dass „Marktfreiheit“ Konzentration fördert und Vielfalt verhindert, wird tunlichst übersehen. Die „freie“ Marktwirtschaft könnte genauso in Meinungsmonopolen enden, wie der real existiert habende Kommunismus.
malah helman

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