Umsatzsteuer für KünstlerInnen an öffentlichen Theatern

Im neuen Jahressteuergesetz sind  RegisseurInnen und ChoreografInnen an öffentlichen Theatern (oder gleichgestellten Einrichtungen) ab 2013 von der Umsatzsteuer befreit sind. Für Kostüm- und BühnenbildnerInnen hat sich jedoch nichts verändert. Sie sind immer noch von Umsatzsteuernachzahlungen  für die Dauer der letzten sechs Jahre und dem vollen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% bedroht.

Über Aktionen dazu informiert:
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Mittlerweile hat sich der Staatsministers für Kultur und Medien, Bernd Neumann für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Bühnen- und KostümbildnerInnen ausgesprochen. Es bleibt zu hoffen, dass dies zur Erlangung einer Rechtssicherheit für die Zukunft beiträgt.

Pressemitteilung BKM 
http://m.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2013/08/2013-08-29-bkm-steuersatz.html?nn=391670

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