Kein Sozialausgleich fuer KV-Zusatzbeitraege

Sollten gesetzliche Krankenkassen im Jahre 2014 einen Zusatzbeitrag einfuehren, so wuerden davon besonders hart betroffene Mitglieder erneut keinen Sozialausgleich erhalten. Den hat das Bundesgesundheitsministerium mit Bekanntmachung vom 23. Oktober auf null Euro festgelegt.

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