LAFT Berlin: Erste Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2018/19

Der erste Doppelhaushalt 2018/19 des rot-rot-grünen Senats ist verabschiedet. Mit Klaus Lederer von den Linken gibt es in Berlin seit 2016 wieder einen eigenständigen Senator für Kultur. Klaus Lederer machte sich bereits im Wahlkampf für eine Aufstockung des Kulturetats stark und betonte, wie wichtig es sei, dass Kunst- und Kulturförderung ein eigenständiger Förderbereich bleibe. Kulturpolitik definiere sich nicht nur darüber, dass sie gleichzeitig auch Bildungs- oder Stadtentwicklungsförderung sei, der Wert der Kunst stehe für sich. Zudem wurde im Koalitionsvertrag die Absicht festgehalten, dass die Förderung der Freien Szene als Schwerpunktsetzung weiter ausgebaut werden soll. Von allen Regierungsfraktionen wurde im Vorfeld ebenfalls mehrfach betont, wie wichtig die soziale Absicherung der Künstler*innen in der Freien Szene sei.

Im Gespräch mit der Verwaltung und dem Abgeordnetenhaus haben auch wir als LAFT Berlin oder auch als Vertreter*innen der Koalition der Freien Szene immer wieder auf die dementsprechend notwendigen Aufstockungen in den Projekt- und Strukturfördertöpfen hingewiesen, um Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare zu gewährleisten.

Was genau von den Forderungen aus der Szene wurde nun umgesetzt und welches Konzept verfolgt der Berliner Senat mit seiner Kulturpolitik?

Beim ersten Blick auf die Zahlen fällt auf, dass der Berliner Haushalt insgesamt erheblich aufgestockt wurde. Berlin scheint es in finanzieller Hinsicht nach vielen Jahren des Sparkurses besser zu gehen. Auch der Kulturhaushalt wurde von ca. 526 Millionen Euro 2017 auf 625,6 Millionen 2018 und 603,4 Millionen Euro 2019 erhöht.

Der LAFT Berlin begrüßt den deutlichen Zuwachs im Kulturetat außerordentlich. Festgehalten werden kann zudem, dass durch neue Titel (z.B. der Titel „Förderung von Wirtschaftsfreiheit und Kultureller Freiheit“ in Höhe von 500.000 Euro, der auf die Unterstützung von in ihren Herkunftsländern verfolgte Neu-Berliner*innen abzielt) oder durch den Zuwachs der Mittel für die Kulturelle Bildung und die Förderung von Diversität in der Kulturlandschaft begrüßenswerte neue Akzente gesetzt wurden, deren weitere Ausgestaltung wir mit Spannung verfolgen werden.

Allerdings ergibt sich ein Großteil des Aufwuchses im Kulturhaushalt durch die Tarifausgleichs-Zahlungen und fließt damit hauptsächlich an die großen Institutionen. Der LAFT Berlin freut sich über eine gute und faire Bezahlung der Kolleg*innen an den großen Häusern. Solange eine Tarifanpassung dort aber nicht automatisch eine entsprechende Erhöhung ALLER Einkommen aus öffentlicher Förderung bspw. durch eine prozentuale Anpassung der Honoraruntergrenzen und der entsprechenden Projekttöpfe nach sich zieht, wird das Ungleichgewicht im Kulturhaushalt zwischen den Institutionen und den kleineren, projektbasierten Zuwendungsempfänger*innen weiter fortgeschrieben. Daher müssen und werden wir die Ungleichbehandlung der Freien Szene auch weiterhin entschieden thematisieren.

Freie Darstellende Künste

Der LAFT Berlin freut sich sehr, dass die Projektmittel für die freien Darstellenden Künste um über 1 Million Euro (Aufwuchs in Höhe von 300.000 Euro in 2018 und 1,3 Million in 2019 ) erhöht werden, die für den Bereich Einstiegsförderung, Einzelprojektförderung und ein- und zweijährige Spielstättenförderung bzw. Basisförderung zur Verfügung stehen.

Wir begrüßen zudem die zusätzliche und neue Förderung von Ankerinstitutionen und infrastrukturellen Unterstützungsstrukturen der freien Szene.

Wir müssen aber darauf hinweisen, dass der vom ZTB und LAFT Berlin errechnete Aufwuchs von insgesamt 6 Millionen Euro, der zur Einhaltung von Honoraruntergrenzen in der Projektförderung notwendig ist, damit noch immer nicht erreicht wurde. Der Senat steht nun in der Verantwortung, in den kommenden zwei Jahren nachzuweisen, dass mit dem Aufwuchs vom 1 Million Euro sowohl soziale Mindeststandards in den bestehenden Projekten als auch die seit Jahren von allen Jurys eingeforderte Erhöhung der Projektanzahl aufgrund der zahlreichen förderwürdigen Anträge möglich sind.

Auch stellt dieser Förderbereich nur eine der beiden wichtigen Säulen der Förderstruktur in den freien darstellenden Künsten dar. Ebenso dringend ist eine entsprechende Aufstockung der mehrjährigen Förderungen, die erst im Zeitraum des Doppelhaushalts 2020/21 neu vergeben werden und die uns daher in den kommenden zwei Jahren intensiv beschäftigen werden.

Kinder- und Jugendtheater

Der Regierungskoalition ist es offensichtlich ernst mit der Schwerpunktsetzung Kinder- und Jugendtheater im Koalitionsvertrag. Wir begrüßen die Budgeterhöhungen in diesem Bereich.

Für die freien darstellenden Künste war die Entscheidung wichtig, dass neben den Tarifausgleichen und Strukturmitteln für die institutionell geförderten Kinder- und Jugendtheater auch extra Projektmittel zur Förderung kleiner Kinder-, Jugend- und Puppentheater für 2018 und 2019 in Höhe von 100.000 Euro jährlich bereitgestellt werden. Zudem wurde auch eine Art Feuerwehrtopf für gefährdete Berliner Kinder- und Jugendtheater für 2018 in Höhe von 600.000 Euro und ab 2019 in Höhe von 750.000 Euro verabschiedet. Diese zusätzlichen Mittel stellen einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen im Kinder- und Jugendtheater dar.

Wir sind gespannt auf die Pläne zur Vergabe dieser Mittel und auf die Fortsetzung des Dialogs der Kultursenatsverwaltung, der kulturpolitischen Sprecher*innen und dem Berliner Arbeitskreis der Kinder- und Jugendtheater sowie der AG Runder Tisch der freien Kinder- und Jugendtheater des LAFT Berlin über Bedarfe und Entwicklungsmöglichkeiten der Szene.

Hauptstadtkulturfonds Berlin

Auch der Hauptstadtkulturfonds konnte dank einer höheren Beteiligung des Bundes um 5 Millionen Euro erhöht werden. Jedoch scheint das Problem der Regelförderungen nur in Teilen gelöst. Wird es im kommenden Haushalt endlich gelingen, dass die Projektmittel auch wirklich in Gänze für Projekte zur Verfügung stehen?

Festivalfonds

Positiv zu bewerten ist, dass mit dem sogenannten Festivalfonds als Ergänzung zur bestehenden spartenoffenen Förderung eine Forderung umgesetzt worden ist, die auch der LAFT Berlin und die Koalition der Freien Szene vertreten haben.

Der gesamte Titel wird von 3,5 Millionen Euro in 2017 auf 10.209.000 Euro in 2018 und 8.991.000 Euro in 2019 erhöht, die zukünftig für die spartenoffene Förderung und für Festivals zur Verfügung stehen,

Der Festivalfonds ist ein Instrument, über dessen dringliche Einführung seit Jahren auf allen Ebenen Einigkeit besteht. Berlin als Kunst- und Kulturstadt hat eine Reihe von repräsentativen großen Festivals – auch der Freien Szene – mit internationalem Ruf vorzuweisen. Für viele dieser Festivals, die seit Jahren etabliert sind, gibt es seit eben diesen vielen Jahren keine zufriedenstellende Lösung. Sie wandern von Förderinstrument zu Förderinstrument oder landen in der Regelförderung des HKF und verstopfen den Förderfluss in diesem Instrument.

Die sogenannte „City-Tax-Lüge“ wird mit dem Festivalfonds jedoch nicht ausgeglichen: Die Förderungen von Kunst und Kultur wurde eben nicht entsprechend den neuen Rekordeinnahmen aus der City-Tax erhöht.

Zudem wurden 300.000 Euro der bestehenden spartenoffenen Förderung endgültig als Verwaltungskosten aus dem Titel herausgenommen. Es kann und darf aber nicht sein, dass das Land Berlin seine Verwaltung aus Mitteln aufstockt, die offiziell als Förderung von Kunst deklariert werden. Der LAFT Berlin fordert bereits seit langem auch eine angemessene personelle Ausstattung der zuständigen höchst engagierten Fach-Verwaltung. Diese Finanzierung muss aber außerhalb der Fördertöpfe für Kunst erfolgen!

Künstlerische Forschung

Spartenübergreifend hat uns zudem die Entscheidung der Streichung des geplanten neuen Fördertopfs für künstlerische Forschung nach bereits erfolgter Anmeldung im Entwurf erstaunt. Auf diese Weise wird die Chance vertan, bereits 2018/19 ein innovatives und impulsgebendes neues Förderinstrument einzuführen. Ob und wie es jetzt für die künstlerische Forschung weitergeht, bleibt völlig offen. Wir stellen uns hinter die Forderungen der Koalition der freien Szene und erwarten die Einführung der Förderung künstlerischer Forschung zum nächsten Doppelhaushalt sowie die Fortführung des partizipativen Prozesses zur Klärung der Ausgestaltung des Förderinstruments.

Strukturelle Maßnahmen

Bedauerlich ist außerdem, dass der Ansatz für „Strukturelle Maßnahmen“, aus dem die europäischen Fördertöpfe ESF und EFRE kofinanziert werden, in seiner Ausstattung stagniert. Nicht nur in den Darstellenden Künsten haben sich Angebote wie das Performing Arts Programm Berlin als feste Größe etabliert, auch in der Literatur oder der Musik z.B. sind in dessen Nachfolge neue, erfolgreiche Projekte entstanden. Diese Erfolge führen aber nicht zuletzt dazu, dass wiederum weitere Kunstsparten und weitere Träger den Bedarf in ihrem jeweiligen Bereich erkennen, daher halten wir eine Aufstockung der Mittel für Strukturelle Maßnahmen für dringlich und angemessen.

Kofinanzierungsfonds und der Tanzpakt

IIm Kofinanzierungsfonds (insgesamt 400.000 pro Jahr) sind bis zu 300.000 Euro für eine Beteiligung von Projekten des Landes Berlins am Bundesprogramm Tanzpakt reserviert worden. Wir begrüßen, dass damit trotz der Kurzfristigkeit des Angebotes von Seiten des Bundes eine Möglichkeit zur Beteiligung Berlins geschaffen wurde, erwarten jedoch, dass dies nicht zur Benachteiligung anderer Antragstellungen im Kofinanzierungsfonds führt. Richtiger als eine Reservierung wäre eine entsprechende Erhöhung des Kofinanzierungsfonds gewesen.

Partizipation, Jury-Prozesse und Selbstverwaltungs-Strukturen

Wir begrüßen die Erhöhung respektive Einführung von Mitteln für partizipative Verfahren sowie Sitzungsgelder und Kostenentschädigungen für Jurys sowie des Rundes Tisches zum Tanz. Dies trägt einer zeitgemäßen Entwicklung der entsprechenden Verfahren Rechnung.

Jedoch ist es bedauerlich, dass nach wie vor nicht mehr Mittel für Selbstverwaltungs-Strukturen der Szene vorgesehen sind. Alle Interessensvertretungen der Szene sind in den letzten Jahren zu verlässlichen Ansprechpartner*innen für Kulturpolitik und Kulturverwaltung geworden. Diese Arbeit wird jedoch nicht unbegrenzt ehrenamtlich fortgesetzt werden können. Auch diese Stellungnahme entstand im Ehrenamt.

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