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Freiwillige Versicherung selbständiger Freier Künstler*innen bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen – VddB

Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen hat beschlossen, selbständigen Bühnenkünstler*innen der Freien Tanz- und Theaterszene und Bühnenkünstler*innen, die selbständig an Theatern arbeiten, ab 1. Januar 2017 die freiwillige Versicherung zu ermöglichen.

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