Geringfügigkeitsgrenze bei Künstlersozialabgabe geplant

Unternehmen, die im Kalenderjahr höchstens 450 Euro Honorar an freie Künstler und Publizistinnen bezahlen, sollen künftig von der Künstlersozialabgabe befreit sein. Außerdem soll sichergestellt werden, dass künftig konsequent geprüft wird, ob Unternehmen die Künstlersozialabgabe korrekt abführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung hat der Bundestag am 6. Juni fraktionsübergreifend begrüßt.
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