Pressemeldung: Mindestlohn: Keine Ausnahmen – auch nicht für Kulturschaffende!

ver.di lehnt Ausnahmen für den Mindestlohn ab, das gelte auch für Praktikanten in der Filmwirtschaft, erklärt der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Obwohl Praktikantinnen und Praktikanten beim Film über viele Monate und mit hohem Engagement Leistung erbringen, will die Produzentenallianz die Betroffenen ohne auch nur halbwegs angemessene Bezahlung abspeisen. Aus Sicht der Filmwirtschaft ist das ein attraktives Geschäftsmodell – für die Betroffenen jedoch ein unerträgliches Ausmaß an fehlender Wertschätzung für ihre Arbeit.“ ver.di kritisiert die diversen Vorstöße der Medien- und anderer Branchen, die Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn einführen wollen.

Keine Ausnahmen! Nicht für Kulturschaffende:
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php?id=53a2f40618e1e&akt=filmfernsehproduktion

Nicht für Filmschaffende:
http://filmunion.verdi.de/themen/nachrichten/++co++c1620cc0-e4db-11e3-8470-525400248a66

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