Gesetz: Beitragsschulden bei Krankenkassen werden erlassen

Union und FDP verabschiedeten Mitte Juni das so genannte Beitragsschuldengesetz, das den Abbau von Schulden aus nicht gezahlten Krankenkassenbeitraegen erleichtern soll. Es sieht u.a. einen Erlass der Beitragsschulden fuer Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie den bisher Unversicherten vor, wenn Betroffene sich bis zum 31.12.2013 melden. Private Krankenkassen sollen zukuenftig einen Notlagentarif anbieten. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft.   

Info: http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-02/beitragsschuldengesetz-beschlossen.html

Dieser Beitrag wurde unter h- Arbeitsbedingungen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.