Urteil mit Risiko: Kollektive Rechtewahrnehmung für Autoren gefährdet

Am 17. Oktober hat das Oberlandesgericht (OLG) München im Rechtsstreit Dr. Vogel ./. Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) – wie zuvor schon das LG München I – entschieden, dass von den Ausschüttungen an den Kläger kein Anteil für die Verlage abgezogen werden darf. Die VG Wort hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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