Internationale Kampagne zur weltweiten Einfuehrung des Folgerechts fuer Kuenstler

Das Folgerecht ist ein grundlegendes Recht der Urheber der bildenden Kunst und Fotografie. Es steht dafuer ein, dass bei jedem Weiterverkauf – sei es in einer Auktion oder Galerie – dem Urheber ein kleiner Prozentsatz des Verkaufspreises gezahlt wird. Die Haupteinnahmequelle bildender Kuenstler ist der Verkauf ihrer Originalwerke. Waehrend Auktionshaeuser und Galerien fuer den Verkauf der Werke Provisionen bekommen, waere es paradox, wenn die Kuenstler nicht an den Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Werke auf dem Kunstmarkt beteiligt werden wuerden. Das Folgerecht stellt also ein Gleichgewicht zu den Rechten der Urheber anderer Kreativbereiche her (Komponisten, Drehbuchautoren, Regisseure, Schriftsteller u.a.), deren Reproduktions- und oeffentliche Wiedergaberechte nicht mit den Rechten der bildenden Kuenstlern vergleichbar sind. Eine online-Petition setzt sich fuer die internationale Einfuehrung des Folgerechts ein, Mitte November hatten bereits 13.500 Menschen unterzeichnet.

Unterzeichnen auf „change.org

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