Wann Selbstständige weniger als den gesetzlich gewünschten Mindestlohn erwirtschaften

IfM Bonn untersuchte die Ursachen für die Erwerbsarmut

Die Einkommen von Selbstständigen unterscheiden sich deutlich – teilweise reichen sie nicht aus, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Rund 3 % der Selbstständigen nehmen daher staatliche Leistungen auf der Basis des SGB II in Anspruch. Laut Bundesagentur für Arbeit zählten 126.985 Selbstständige im Jahr 2013 zu diesen sogenannten „Aufstockern“, wobei ihr durchschnittlicher Stundenverdienst nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn bei 6,70 € netto lag. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 gehörten zu dieser Gruppe nur 72.171 Personen.

Können Selbstständige nicht von ihrer Tätigkeit leben, liegt dies nach Untersuchungen des IfM-Bonn nicht nur daran, dass es keine ausreichende Marktnachfrage nach dem jeweiligen Produkt- oder Leistungsangebot gibt. Vielmehr sind auffällig viele Selbstständige, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in den Wirtschaftsbereichen zu finden, die besonders vom Strukturwandel betroffenen sind. Hierzu zählen sowohl der distributive Sektor als auch Kunst und Kultur, Erziehung, Unterricht, Pflege und Betreuung.

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Eine Antwort auf Wann Selbstständige weniger als den gesetzlich gewünschten Mindestlohn erwirtschaften

  1. der armbeiter sagt:

    „Hierzu zählen sowohl der distributive Sektor als auch Kunst und Kultur, Erziehung, Unterricht, Pflege und Betreuung“- nun ja, es gibt einfach ein einen neuen sozialhaushalt, der ein fass ohne boden ist, nämlich spekulantenbanken, atomenergie, großkonzerne müssen gestützt, gesponsert usw werden. da müssen andere ausgaben eben eingespart werden und dazu gehört alles was nicht tariflich gebunden ist, und natürlich die bereiche kunst/kultur, unterricht/erziehung, pflege/betreuung. hier gibt es unterirdische konditionen und bezahlung von den personen veranlasst, die sich alle jahre die diäten weit über der inflation anpassen.

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