Regelung im Arbeitslosengeld 1 für überwiegend kurzfristig Beschäftigte wird ein jahr verlängert

Die Sonderregelung, die den Bezug von Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristete Beschäftigte erleichtert, wird um ein Jahr verlängert.
Info unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2014/10/2014-10-15-bkm-alg.html?nn=402566

Dieser Beitrag wurde unter a- Notizen, h- Arbeitsbedingungen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.