Probleme mit der KSK für das Merchandising- Selbstvermarktung einer Künstlerin/Publizistin im Grenzbereich zur gewerblichen Tätigkeit

In der Regel arbeitet eine Künstlerin/Publizistin als Freiberuflerin. Wenn sie aber nicht nur Webdesign macht sondern auch Webseiten programmiert, wird sie gewerblich tätig. Wenn sie nicht nur Gitarre spielt sondern auch CDs ihrer Musik verkauft, kann das ebenfalls zur gewerblichen Tätigkeit werden, muss aber nicht.
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