Auf gute Nachbarschaft: Mit der Hartz-IV-Reform wird der Datenschutz von Beziehern geschleift. Auch Dritte will man zur Auskunft verpflichten. Und wer nicht petzt, dem droht ein Bußgeld

Am Montag tritt die Ende Juni vom Bundestag verabschiedete Hartz-IV-Reform in Kraft. Ausgenommen sind vorläufig nur einige Verfahrensvorschriften. Bei den mehr als 50 Einzeländerungen des Gesetzes blieben die seit Jahren scharf kritisierten Sanktionen unberücksichtigt. Neue Kann-Bestimmungen und Repressionsmöglichkeiten erhöhen den Druck auf Leistungsbezieher. Übersichtlicher wird der Paragraphendschungel im Sozialrecht nicht.
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