Nicht für jeden Preis: Gesetzlicher Anspruch auf angemessene Honorare bleibt schwer durchsetzbar

40.000 Euro sprach das Landgericht Düsseldorf einem freien Journalisten von der „Westdeutschen Zeitung“ zu; der Verlag des „Bonner General-Anzeigers“ wurde vom Bundesgerichtshof verpflichtet, zwei Freien fast 23.000 Euro Honorar samt Zinsen nachzuzahlen; das Oberlandesgericht Karls­ruhe verurteilte die „Pforzheimer Zeitung“ zur Nachzahlung von 47.200 Euro an einen freien Journalisten; 79.000 Euro Nachvergütung durch die Funke-Mediengruppe verschaffte das Oberlandesgericht Hamm schließlich einem freien Fotografen. Diese Fälle gingen in den vergangenen zwölf Monaten durch die Presse.

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