Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge erfolglos

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet ist, seinerseits von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen.

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=8957A85CE9C2E2BC694FCE44C8C92D96.jp10?nid=jnachr-JUNA161202864&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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