Pressemitteilung 52/2017 vom 10. Oktober 2017 – Versorgungswerk der Presse: Keine Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen

Auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und solche aus einer freiwilligen privaten Rentenversicherung, die jeweils unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse zustande gekommen sind, müssen gesetzlich pflichtversicherte Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Die Beteiligung des Versorgungswerks der Presse macht die Versicherungsleistungen weder zu Renten einer für Angehörige bestimmter Berufe errichteten Versicherungs- und Versorgungseinrichtung noch zu Renten der betrieblichen Altersversorgung. Dies hat heute der 12. Senat des Bundessozialgerichts durch Urteil entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 2/16 R; in dem zweiten Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 7/15 R haben die Beteiligten einen Vergleich geschlossen).
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