Kommentar: Sind Kunstschaffende geeignet als VertretungslehrerInnen zu arbeiten?


In der „Jungen Welt“ vom 31.5. vertritt Sigrid Baumgardt, eine der drei neuen Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Berlin, die Meinung, dass VertretungslehrerInnen oft nicht ausreichend qualifiziert sind. Die Studie zur „Wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Lage der Theater- und Tanzschaffenden“ des Fonds Darstellende Künste von 2007 ergab, dass 71,5 Prozent der knapp 4100 befragten Kunstschaffenden noch als Pädagog_innen arbeiten, zum Beispiel in der Kulturellen Bildung, über die Hälfte hat einen, meistens künstlerischen Hochschulabschluss.

Ein Magister- oder Diplomstudiengang dauert länger als ein Lehramtsstudium und es sind fachlich ganz andere Leistungen zu erbringen. Zudem kann es für SchülerInnen interessant sein, neben der pädagogischen Betreuung durch das Kollegium, Berufspraxis und professionelle Arbeitsstrukturen und Inhalte mit zu bekommen, die im klassischen Werdegang über das Lehramt fehlen. Die Vorgabe, dass in den meisten Bundesländern nur LehrerIn werden darf, wer ein Lehramt studiert hat, dürfte der Idee eines vielfältigen Bildungsplans widersprechen.

Das einzige, was disqualifizierend ist, aber nicht für die KünstlerInnen, sondern die Gesellschaft ist, dass sie für ihre Arbeit oft wesentlich weniger Geld erhalten als die so genannten „bürgerlichen“ Berufe. Mit den symbolischen Betrag von 10,00 Euro der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, pro benachteiligtem Kind für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit ist die Arbeit der Kunstschaffenden in der kulturellen Bildung weiter in die nähe zum Ehrenamt gerückt.
Malah Helman

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