Tarifliche Standards im Fokus der Filmförderung

Ab 2017 müssen Filmhersteller in einem Antrag auf Fördermittel nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) angeben, ob für die Beschäftigten des konkreten Projekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung sozialer Standards vereinbart wurde. Dieses Kriterium für eine Filmförderung hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages nunmehr im Regierungsentwurf zur Novellierung des FFG fixiert. ver.di bewertet das als Fortschritt für die Filmschaffenden.
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